Übergangsbestimmungen zum neuen Studienplan

Die Studienplanänderung betrifft nicht nur neu inskribierende Studierende sondern auch alle anderen Studierenden. Wir haben hier für euch alle Änderungen zusammengefasst. Die offiziellen Übergangsbestimmungen findet ihr im Mitteilungsblatt der TU Wien.

Prinzipiell gilt:

  • Die Übergangsbestimmungen gelten für alle Studierenden, die das Studium nicht bis spätestens 30.November 2017 abschließen, dann wird man automatisch umgestellt.
  • Der Arbeitsaufwand von 180 ECTS muss eingehalten werden, sollte es aufgrund der Übergangsbestimmungen passieren, dass man auf weniger/mehr als 180 ECTS kommt, so erfolgt ein Ausgleich durch die gebunden Wahlfächer (d.h. man muss entweder mehr oder weniger ECTS im Rahmen der gebundenen Wahlfächer absolvieren). Ausnahme: Sowohl bei der StEOP, als auch im Studium Finanz- und Versicherungmathematik, erfolgt die Anpassung durch die freien Wahlfächer.
  • LVA, bei denen sich der Name oder die ECTS geändert haben gelten als äquivalent, je nach Stoffsemester bekommt ihr die alten bzw. neuen ECTS (Stoffsemester WS 17 oder später ergibt die neuen, SS 17 oder früher die alten.)

Alte StEOP und neue StEOP

Durch die Gesetzesänderung, die zu den neuen Studienplänen führt, ist die neue StEOP beschränkend.
Wenn du (im neuen Studienplan) die StEOP noch nicht abgeschlossen hast, so darfst du aus dem restlichen Studium nur bis zu 22 zusätzliche ECTS absolvieren.

Die Übergangsbestimmung dazu lautet wie folgt:

Studierende, die vor dem WS 2017/2018 ein Bachelorstudium an der TU Wien begonnen haben, können bis Ablauf des vierten Semesters ihres Studiums, jedenfalls aber bis zum 30. November 2018, zur Erfüllung der StEOP noch die in dem bis 30. September 2017 gültigen Studienplan geforderten Leistungen (StEOP alt) erbringen; sie können sich jedoch jederzeit durch schriftliche Meldung an das zuständige studienrechtliche Organ unwiderruflich den in den ab 1. Oktober 2017 gültigen Studienplänen zur Erfüllung der StEOP geforderten Bedingungen (StEOP neu) unterwerfen.

Was bedeutet das jetzt für mich?

Ich habe vor dem WS 2016 inskribiert:
Du hast zum Erfüllen der StEOP nach den alten Regelungen bis zum 30. November 2018 Zeit. Du kannst aber jederzeit in die neue Regelung umsteigen. Ab 30. November 2018 wirst du automatisch auf die neue StEOP umgestellt.

Ich habe im WS 2016 oder SS 2017 inskribiert:
Du hast zum Erfüllen der StEOP nach den alten Regelungen bis zum Ende deines vierten Semesters Zeit. Du kannst aber jederzeit in die neue Regelung umsteigen. Ab 30. November 2018 wirst du automatisch auf die neue StEOP umgestellt.

Ich habe ab WS 2017 inskribiert:
Für dich gilt von Anfang an der neue Studienplan.

Inhaltlicher Vergleich StEOP alt und neue

alte StEOP: Analysis 1 VO + UE, Lineare Algebra 1 VO + UE, keine Beschränkungen

neue StEOP: 10,5 ECTS aus folgendem Topf (Tabelle), EIMA Pflicht, mind. 1 LVA aus Mathematik Basis, Beschränkung durch höchstens 22 weitere ECTS

x
VU Einführung ins mathematische Arbeiten EIMA (Pflicht) 1,0 ECTS/1,0 SWS
x
Mathematik Basis:
mind. 3,5 ECTS
VO Analysis 1 7,0 ECTS/4,5 SWS
UE Analysis 1 3,5 ECTS/2,0 SWS
VO Lineare Algebra und Geometrie 1 7,0 ECTS/4,5 SWS
UE Lineare Algebra und Geometrie 1 3,5 ECTS/2,0 SWS
x
VU Einführung in das Programmieren für technische Mathematik 6,0 ECTS/4,0 SWS
VU Computermathematik 5,5 ECTS/3,5 SWS
VO Anwendungsgebiete der Mathematik 1,0 ECTS/3,0 SWS
insgesamt 10,5 ECTS

Meine VO Ana 1 Prüfung hatte 7,5 ECTS. Wie funktioniert das in der neuen StEOP?

Auch das regeln die Übergangsbestimmungen. Die Analysis 1 oder Lineare Algebra 1 ist sowohl mit 7,5 oder 7,0 ECTS für die alte oder die neue StEOP verwendbar. Um dann das Studium mit 180 ECTS abschließen zu können wird das mit den freien Wahlfächern ausgeglichen.

Muss ich die Lehrveranstaltung Einführen ins mathematische Arbeiten (EIMA) absolvieren?

Nur wenn einer der folgenden beiden Fälle auf dich zutrifft, musst du die Lehrveranstaltung Einführen ins mathematische Arbeiten (EIMA) nicht verpflichtend absolvierten (du kannst sie aber freiwillig absolvieren):

  • Du warst bereits im Sommersemester 2017 oder früher für das Studium zugelassen und hast vor dem 1. Oktober 2017 zumindest eine Pflichlehrveranstaltung positiv absolviert.
  • Du warst bereits im Sommersemester 2017 oder früher für das Studium zugelassen und schließt das Studium spätestens am 30. November 2017 nach den Bestimmungen des alten Studienplans ab.

Technik für Menschen

Im neuen Studienplan ist es vorgesehen sich mit dem Thema Technik für Menschen zu beschäftigen, das sind LVA zu den Themen Technikfolgenabschätzung, Technikgenese, Technikgeschichte, Gender-Mainstreaming, Wissenschaftsethik und Diversity Management.

Dazu müssen 3 ECTS aus einem [Topf mehrer LVA] absolviert werden, die die 3 ECTS an Transferable Skills (Soft Skills) ersetzen.

Wenn du vor dem Wintersemester 2017 inskribiert hast, so fällt diese Verpflichtung für dich weg!

Äquivalente Fächer

Alle drei Studien

ECTS Änderungen:

Lehrveranstaltung ECTS alt ECTS neu
VO Lineare Algebra und Geometire 1 7,5 7,0
VO Analysis 1 7,5 7,0
VO Differentialgleichungen 1 5.0 4.5
UE Differentialgleichungen 1 2.5 3.0
UE Angewandte Mathematische Statistik 3.0 2.0

Namensänderungen:

Lehrveranstaltung alt Lehrveranstaltung neu
VO Angewandte Mathematische Statistik VO Einführung in die Statistik
UE Angewandte Mathematische Statistik UE Einführung in die Statistik

Technische Mathematik

ECTS Änderungen:

Lehrveranstaltung ECTS alt ECTS neu
VO Angewandte Mathematische Statistik 3.5 4.5
VO Partielle Differentialgleichungen 4.5 4.0
UE Partielle Differentialgleichungen 2.5 3.0

Der Wahlfachkatalog wurde angepasst und erweitert.

Finanz- und Versicherungsmathematik

ECTS Änderungen:

Lehrveranstaltung ECTS alt ECTS neu
VO Einführung in die Stochastischen Prozesse und Zeitreihen 3.0 4.0

Statistik und Wirtschaftsmathematik

ECTS Änderungen:

Lehrveranstaltung ECTS alt ECTS neu
VO Einführung in die Stochastischen Prozesse und Zeitreihen 3.0 4.0

Namensänderungen:

Lehrveranstaltung alt Lehrveranstaltung neu
VU Computerstatistik VU Computational Statistics
VO Technische Statistik VO Methoden der Angewandten Statistik
UE Technische Statistik UE Methoden der Angewandten Statistik
VO Grundlagen der Ökonometrie VO Ökonometrie 1: Lineare Modelle
UE Grundlagen der Ökonometrie UE Ökonometrie 1: Lineare Modelle

Achtung: Der Wahlpool Statistik und der Wahlpool Wirtschaftsmathematik wurden zusammengelegt auf einen gemeinsamen Wahlpool. Man kann jetzt Fächer aus beiden Richtungen verwenden!

Außerdem gibt es im Pool Namensänderungen, kleine Aktualisierungen und drei neue LVA:

  • VO Makroökonomische Vertiefung (4.0 ECTS)
  • SE Makroökonomische Vertiefung (3.0 ECTS)
  • VU Statistical Computing (3.0 ECTS)