Vertretung in Kollegialorganen

Das Universitätsgesetz regelt, dass an Österreichs Universitäten viele wichtige Angelegenheiten und Entscheidungen, wie die Erstellung von Studienplänen und Besetzung von Professuren, nicht hierarchisch von einer Führungskraft, sondern in kollegialem Zusammenwirken aller Angehörigen der Universität behandelt werden. Ergänzt werden diese Bestimmungen durch die lokalen Satzungen der Universitäten.

Die Angehörigen der Universität sind dabei vier unterschiedlichen Personengruppen zugeordnet. Diese vier sind die Professoren, das wissenschaftliche und künstlerische Personal (WKM), die Studierenden und das allgemeine Personal. Das oberste Kollegialorgan an einer Universität ist der Senat, in dem alle Personengruppen vertreten sind. Die Verteilung der Mandate im Senat ist durch das Universitätsgesetz fix geregelt; ihre Vertreter im Senat wählt sich allerdings jede Personengruppe selber. Der Senat wiederum richtet Unterkommissionen für bestimmte Aufgaben, wie die Studienplanerstellung und Berufungsverfahren, ein.

In solchen Kollegialorganen sind daher auch wir als Fachschaft vertreten und für die Repräsentation der Meinung der Studierendenschaft verantwortlich. Die rechtlichen Bestimmungen hierfür sind das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz und die Satzung der HTU Wien. Wenn du Interesse daran hast, dich an der Vertretungsarbeit in Kollegialorangen zu beteiligen, bist du gerne eingeladen mitzuarbeiten! Komm dazu einfach zu einem unserer Fachschaftstreffen und frage diesbezüglich nach.

Studienkommission Technische Mathematik

Die Studienkommission beschäftigt sich insbesondere die Erarbeitung, Revision und Verbesserung von Studienplänen. Die Aufgaben der Studienkommissionen sind dabei durch die Satzungsteile "Studienrecht" und "Studienplan-Erstellung Leitfaden" geregelt.

Die Studienkommission Technische Mathematik besteht aus je vier Mitgliedern aus den Personengruppern der Professoren, des WKM und der Studierenden. Die Fachschaft Technische Mathematik ist immer auf der Suche nach engagierten Mitgliedern für die Studienkommissionen, insbesondere nach Studierenden der Studienrichtungen 'Finanz- und Versicherungsmathematik' und 'Statistik und Wirtschaftsmathematik'!

Fakultätsrat Mathematik und Geoinformation

An jeder Fakultät der Technischen Universität Wien ist ein Fakultätsrat als beratendes Organ für den Dekan eingerichtet. Er setzt sich dabei aus 8 Vertretern der Universitätsprofessoren, 4 Vertretern des WKM, 4 Vertetern der Studierenden und 2 Vertretern des allgemeinen Personals zusammen. Die Aufgaben des Fakultätsrates sind insbesondere

  • Beratung der Dekanin/des Dekans in allen wichtigen die Fakultät betreffenden Angelegenheiten, vor allem in Budget- und Personalfragen
  • Erstellung von Stellungnahmen zu wichtigen die Fakultät betreffenden Angelegenheiten auch auf Anfrage der Dekanin/des Dekans oder eines Organs der Universitätsleitung (Universitätsrat, Rektorat, Senat)
  • Information der Angehörigen der Fakultät

In unserem Fakultätsrat sitzen zwei Vertreter der Fachschaft Technische Mathematik und je einer der Fachschaften Lehramt und Geodäsie und Geoinformation.

Habilitationskommissionen

Eine Habilitation ist das Verfahren zur Erlangung der Lehrbefugnis, mit welcher das Recht verbunden ist, die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre an der Universität, welche die Lehrbefugnis verliehen hat, mittels deren Einrichtungen nach Maßgabe von deren Verfügbarkeit frei auszuüben sowie wissenschaftliche Arbeiten zu betreuen und zu beurteilen. Der Antragsteller hat das Recht nach Erteilung der Lehrbefugnis den Titel Privatdozent zu führen.

Auch hierfür gibt es, um die hervorragende wissenschaftliche Qualifikation sowie den Nachweis der didaktischen Fähigkeiten des Bewerbers zu überprüfen, eine Kommission. Dieser gehören auch zwei Studierende an, die von der Studienvertretung entsendet werden.

Berufungskommissionen

Eine Universitätsprofessur ist an österreichs Universitäten die höchste wissenschaftliche Position. Beschließt das Rektorat gemeinsam mit dem Dekan die Ausschreibung einer solchen, so wird vom Senat gemäß eine Berufungskommission eingesetzt. Dieser gehören auch zwei Studierende an, die von der Studienvertretung nominiert werden.

Die Berufungskommission erstellt auf Grund der vorliegenden Bewerbungsunterlagen, Gutachten sowie der Berufungsvorträge und Hearings einen begründeten und gereihten Besetzungsvorschlag, der drei, für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle am besten geeigneten, Kandidatinnen und Kandidaten zu enthalten hat. Mit den Kandidaten dieses Besetzungsvorschlages ist das Rektorat gemeinsam mit dem Dekan anschließend befugt Verhandlungen aufzunehmen.

Senat

Der Senat ist eines der Leitungsorgane der Universität (die anderen Leitungsorgane sind der Universitätsrat, das Rektorat und die Rektorin oder der Rektor).

Der Senat hat eine Vielzahl von Aufgaben, die er oftmals auch im Zusammenspiel mit den anderen Leitungsorganen wahrzunehmen hat. Eine der Kernkompetenzen des Senats liegt im Bereich des Studienrechts: Alle von den Studienkommissionen beschlossenen Studienpläne bedürfen zu ihrer Gültigkeit noch der Zustimmung des Senats. Außerdem ist der Senat jenes Organ, das Entscheidungen in Studienrechtsangelegenheiten in zweiter Instanz trifft.

Der Senat ist das oberste Kollegialorgan einer Universität. An der TU Wien besteht der Senat aus 26 Mitgliedern und weiteren Ersatzmitgliedern. Der Mitglieder des Senats setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Dreizehn Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst
  • Sechs Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb
  • Sechs Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden
  • Eine Vertretung des allgemeinen Universitätspersonals

Die sechs Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden werden dabei von der Universitätsvertretung der Studierenden (welche ein Organ der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Technischen Universität Wien ist) bestimmt, wobei die sechs Personen entsprechend dem Wahlergebnis der Wahl zur Universitätsvertretung von den verschiedenen Fraktionen in der Universitätsvertretung vorgeschlagen werden. Der Fachschaft kommt damit kein direktes Vorschlagsrecht für einen Vertreter zu. Aktuell sitzen aber auch Mitglieder der Fachschaft im Senat.