StEOP

Die Studieneingangs- und Orientierungsphase, kurz StEOP, ist für alle drei Mathematik- Bachelorstudien an der TU Wien gleich. Sie beinhaltet Lehrveranstaltugen, die in das Studium der Mathematik inhaltlich einführen und dir einen Überblick über das Studium und seine Anforderungen bieten sollen. Es ist vorgesehen, dass du die StEOP in deinem ersten Semester absolvierst. Das ist wichtig, weil du, solange du die StEOP noch nicht abgeschlossen hast, nur 22 ECTS an weiterführenden LVA absolvieren darfst, also LVA, die nicht Teil der StEOP sind.

Wie sieht die StEOP aus?

Um die StEOP positiv abzuschließen, musst du 10,5 ECTS aus folgenden LVA absolvieren:

  • Die LVA Einführung ins mathematische Arbeiten VU ist Pflicht.
  • Es muss mindestens eine der Lehrveranstaltungen aus dem Pool Mathematik Basis (Analysis 1 VO + UE, Lineare Algebra und Geometrie 1 VO + UE) absolviert werden.
  • Den Rest der 10,5 ECTS kannst du entweder aus Mathematik Basis oder mit Einführung in das Programmieren für TM, Computermathematik oder Anwendungsgebiete der Mathematik auffüllen.

Tabellarische Übersicht:

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VU Einführung ins mathematische Arbeiten EIMA (Pflicht) 1,0 ECTS/1,0 SWS
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Mathematik Basis:
mind. 3,5 ECTS
VO Analysis 1 7,0 ECTS/4,5 SWS
UE Analysis 1 3,5 ECTS/2,0 SWS
VO Lineare Algebra und Geometrie 1 7,0 ECTS/4,5 SWS
UE Lineare Algebra und Geometrie 1 3,5 ECTS/2,0 SWS
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VU Einführung in das Programmieren für technische Mathematik 6,0 ECTS/4,0 SWS
VU Computermathematik 5,5 ECTS/3,5 SWS
VO Anwendungsgebiete der Mathematik 1,0 ECTS/3,0 SWS
insgesamt 10,5 ECTS

Ich habe vor WS 2017 inskribiert, gilt das auch für mich?

Prinzipiell ja. Da der Studienplan geändert und nicht neu ist, werden alle Studierenden, die das Bachelorstudium nicht bis inklusive 30.November 2017 absolviert haben, umgestellt.
Um doppeltes Abprüfen von Inhalten zu vermeiden werden Übergangsbestimmungen geschrieben. Diese werden im Mitteilungsblatt veröffentlicht und liegen am Dekanat auf. Wir haben auf dieser Seite für euch alles zusammengefasst.

Die Übergangsbestimmungen für die StEOP sind folgende:

  • Studierende, die vor dem WS 2017/2018 das Bachelorstudium begonnen haben, können bis Ablauf ihres 4. Semesters jedoch längstens bis 30. November 2018 noch die alte StEOP absolvieren
  • man kann sich jederzeit durch schriftliche Meldung an den Studiendekan den neuen Bedingungen der StEOP (also Pool und Beschränkung durch 22 ECTS) unterwerfen
  • solange man sich den neuen Regelungen nicht unterworfen hat, darf man ohne die Einschränkungen der 22 ECTS studieren