Die StudienvertreterInnen müssen lt. §20 Satzung der HTU Wien und lt. §22 (1) HSG 2014 jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht verfassen. Hier findet ihr die Tätigkeitsberichte der letzten Jahre.
HTU Satzung § 20 (1) Die Studienvertretungen und Fakultätsvertretungen haben die Tätigkeitsberichte laut § 22 Abs.1 HSG 2014 vor Abschluss jedes Budgetjahres der Vorsitzenden zu übermitteln.
(2) Die Tätigkeitsberichte der Studienvertretungen, Fakultätsvertretungen und der Universitätsvertretung sind auf der Homepage des entsprechenden Organs zu veröffentlichen.
HSG 2014 § 22. (1) Die Bundesvertretung, die Hochschulvertretungen und die Organe gemäß § 15 Abs. 2 haben jedes Jahr bis 30. Juni einen Tätigkeitsbericht auch auf der jeweiligen Homepage zu veröffentlichen, der in geeigneter Weise die Verteilung der Studierendenbeiträge darzustellen und die Tätigkeitsfelder, insbesondere die Beratungstätigkeiten und die erbrachten Dienstleistungen darzulegen hat. Dieser Tätigkeitsbericht ist der Kontrollkommission und der Bundesministerin oder dem Bundesminister unverzüglich in elektronischer Form zu übermitteln.