UG-Novelle

Wie ihr wahrscheinlich aus den Medien erfahren habt, plant das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF), Änderungen im Universitätsrecht vorzunehmen. Ein entsprechender Entwurf wurde vom BMBWF am 1. Dezember 2020 zur Begutachtung versandt.

Im Entwurf sind viele Verschärfungen für Studierende geplant. Unter anderem ist geplant, eine Mindeststudienleistung einzuführen. Außerdem soll die Anzahl der Vorlesungsprüfungs-Termine von drei auf zwei pro Semester reduziert werden.

Der Entwurf steht auf der Website des Parlaments hier zur Verfügung. Direkt-Links zu den einzelnen PDFs:

Auf der Website des Parlaments gibt es bis 15. Jänner 2021 auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Entwurf einzubringen. Alternativ können Stellungnahmen (während derselben Frist) auch per E-Mail eingrabracht werden; die E-Mail sollte dabei sowohl an legistik-wissenschaft@bmbwf.gv.at als auch an begutachtungsverfahren@parlament.gv.at adressiert sein. Seitens der Hochschülerschaft wird jedenfalls eine Stellungnahme zum Entwurf übermittelt werden. Wenn ihr wollt, könnt ihr auch selbst eine Stellungnahme einbringen.